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Lieferungs- und Zahlungsbedingung
1.) Zahlung sofort rein netto, da Lohnarbeit.
2.) Berechnet werden die jeweils gültigen Katalogpreise zuzüglich ges. Mehrwertsteuer.
3.) Alle Lieferungen erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die bearbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der bearbeiteten Vorbehaltsware. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und darf ohne unsere Genehmigung nicht veräußert oder verpfändet werden. Schecks und Wechsel werden nur angenommen, vorbehaltlich des Eigentums ihres Gegenstandes. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, bei Nichteinlösung oder nicht fristgerechter Zahlung, die Ware auf Verlangen des Lieferers ohne Rechtsmittel herauszugeben. Die Wertminderung geht in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.
5.) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
6.) Erfüllungsort ist 36088 Hünfeld / Mackenzell Gerichtsstand ist Hünfeld.
7.) Für eventuelles Zerspringen der Werkzeuge bei der Bearbeitung, sowie für Materialfehler, Haarrisse, Ausbrechen der Zähne usw. kann keine Gewähr übernommen werden.
8.) Reklamation: Der Geschäftspartner hat das Recht auf Reklamationen innerhalb von 8 Tagen. Er muss dies jedoch schriftlich vornehmen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die reklamierten Werkzeuge ordentlich zu verpacken und zwecks Prüfung der Reklamation diese innerhalb von 15 Tagen (gerechnet von Tag der Auslieferung an), uns zuzustellen. Gehen die reklamierten Werkzeuge später ein, haben wir das Recht, jegliche Überprüfung oder nochmalige Bearbeitung zurück zu weisen und den Rechnungsbetrag in voller Höhe zu verlangen.
9.) Gewährleistung: Die Firma FEP gewährleistet grundsätzlich eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des bearbeitenden Gegenstandes in Werkarbeit, für die Dauer einer Woche. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurück zu führen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn diese binnen 8 Tagen der Firma FEP schriftlich mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, es sei denn, dass die Firma FEP nicht in der Lage wäre, den von uns hervorgerufenen Mangel zu beheben. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
FEP GmbH Nüsterstr. 16 36088 Hünfeld / Mackenzell
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