cp 02/2008

LOHNSCHLEIFEN
CNC Profilschleifen, Flachschleifen

Schaftfräser, Kugelfräser, Profilfräser, Sonderfräser

Herstellung, Entwicklung und Instandhaltung
von Präzisionswerkzeugen

Forschungs- und
Entwicklungs GmbH

Nüsterstr. 16
36088 Hünfeld

Lieferungs- und Zahlungsbedingung

 

1.) Zahlung sofort rein netto, da Lohnarbeit.

2.) Berechnet werden die jeweils gültigen Katalogpreise zuzüglich ges. Mehrwertsteuer.

3.) Alle Lieferungen erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt.
Die bearbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der
bearbeiteten Vorbehaltsware. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum und darf ohne unsere Genehmigung nicht veräußert oder verpfändet werden.
Schecks und Wechsel werden nur angenommen, vorbehaltlich des Eigentums ihres
Gegenstandes. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, bei Nichteinlösung oder nicht
fristgerechter Zahlung, die Ware auf Verlangen des Lieferers ohne Rechtsmittel
herauszugeben. Die Wertminderung geht in diesem Falle zu Lasten des Auftraggebers.

5.) Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

6.) Erfüllungsort ist 36088 Hünfeld / Mackenzell Gerichtsstand ist Hünfeld.

7.) Für eventuelles Zerspringen der Werkzeuge bei der Bearbeitung, sowie für
Materialfehler, Haarrisse, Ausbrechen der Zähne usw. kann keine Gewähr übernommen werden.

8.) Reklamation:
Der Geschäftspartner hat das Recht auf Reklamationen innerhalb von 8 Tagen. Er muss
dies jedoch schriftlich vornehmen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die
reklamierten Werkzeuge ordentlich zu verpacken und zwecks Prüfung der
Reklamation diese innerhalb von 15 Tagen (gerechnet von Tag der Auslieferung an),
uns zuzustellen. Gehen die reklamierten Werkzeuge später ein, haben wir das Recht,
jegliche Überprüfung oder nochmalige Bearbeitung zurück zu weisen und den
Rechnungsbetrag in voller Höhe zu verlangen.

9.) Gewährleistung:
Die Firma FEP gewährleistet grundsätzlich eine dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Fehlerfreiheit des bearbeitenden Gegenstandes in Werkarbeit, für die
Dauer einer Woche. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf fahrlässige
oder unsachgemäße Behandlung zurück zu führen sind, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn
diese binnen 8 Tagen der Firma FEP schriftlich mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf
Minderung besteht nicht, es sei denn, dass die Firma FEP nicht in der Lage wäre, den
von uns hervorgerufenen Mangel zu beheben. Ersatz eines mittelbaren oder
unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.

FEP GmbH
Nüsterstr. 16
36088   Hünfeld / Mackenzell

Stand 09.2007